Nationale Anreize

Co-Production Incentive

FiSS – international Production Incentive Switzerland (PICS): Rückerstattungen des Bundes auf Ausgaben, die Ihre Produktion in der Schweiz tätigt – kombinierbar mit der regionalen Unterstützung der Film Commission.

20–50 %

Rückerstattung

auf anrechenbare Ausgaben in der Schweiz

CHF 600'000

Höchstbetrag

pro Projekt – davon CHF 480'000 garantiert (80 %)

Vor Drehbeginn

Antrag

vor Drehbeginn beim Bund

CH-Koproduzent

Voraussetzung

Schweizer Koproduzent – ein Service Producer genügt nicht

Nationale Anreize

FiSS, international PICS

Die Filmstandortförderung Schweiz (FiSS) ist der nationale Production Incentive des Bundes; international wird dasselbe Programm als Production Incentive Switzerland (PICS) kommuniziert. Es handelt sich also nicht um zwei Fördertöpfe, sondern um zwei Namen für dasselbe Instrument.

FiSS richtet sich an anerkannte Koproduktionen mit Schweizer Beteiligung. Rückerstattet werden Ausgaben, die eine Produktion in der Schweiz tätigt: rund 20 Prozent der künstlerischen und logistischen sowie bis zu 50 Prozent der technischen Ausgaben, maximal CHF 600'000 pro Projekt, davon sind CHF 480'000 (80 Prozent) garantiert. Beantragt wird vor Drehbeginn beim Bundesamt für Kultur (BAK), über das Schweizer Produktionsunternehmen.

Dreharbeiten in der Zentralschweiz
Dreharbeiten in der Zentralschweiz.

DIE WICHTIGSTEN ECKPUNKTE

  • Anrechenbar sind Ausgaben, die nachweislich in der Schweiz getätigt werden – Crew, Dienstleistungen, Technik, Unterkunft, Transport.
  • Antragsberechtigt sind ausschliesslich anerkannte Koproduktionen mit einem Schweizer Koproduktionspartner, eingereicht über das Schweizer Produktionsunternehmen.
  • Reine Service-Produktionen sind nicht förderfähig: Eine ausländische Produktion, die mit einem lokalen Dienstleister (ohne Koproduktionsverhältnis) in der Schweiz dreht, kann FiSS/PICS nicht beantragen.
  • Der Antrag muss vor Drehbeginn eingereicht werden; nachträgliche Gesuche sind ausgeschlossen.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Produktion gegen geprüfte Kostennachweise.
  • Der nationale Incentive lässt sich mit der regionalen Unterstützung der Film Commission kombinieren.

WER IST ANTRAGSBERECHTIGT

Gefördert werden ausschliesslich Projekte, die das Bundesamt für Kultur als offizielle Koproduktion anerkennt – in der Regel Koproduktionen mit einem Schweizer Koproduktionspartner auf Grundlage eines Koproduktionsabkommens (u.a. Deutschland/Österreich, Frankreich, Italien, Belgien, Kanada, Luxemburg) oder des Europäischen Übereinkommens über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen.

Wichtig: Eine ausländische Produktion, die lediglich mit einem Schweizer Service Producer oder Dienstleister in der Schweiz dreht, gilt nicht als Koproduktion und ist nicht antragsberechtigt. Entscheidend ist ein echtes Koproduktionsverhältnis mit einem Schweizer Produktionsunternehmen, das das Gesuch auch einreicht.

WAS WIR FÜR SIE TUN

Die Film Commission ist nicht die Vergabestelle von FiSS/PICS, begleitet Sie aber auf dem Weg dorthin: Wir vermitteln Schweizer Produktions- und Koproduktionspartner, ordnen ein, welche Ausgaben in der Region anfallen, und verbinden Sie mit den zuständigen Stellen.

Parallel dazu unterstützen wir die Drehortsuche direkt über unser Location Scouting Incentive.

Finanzielle Unterstützung

Bis CHF 30'000

Ergänzend zum nationalen Incentive kann die Film Commission Zentralschweiz Projekte mit einem regionalen Produktionsbeitrag von bis zu CHF 30'000 unterstützen. Massgebend sind die regionale Wertschöpfung, die Anzahl Drehtage und die Sichtbarkeit der Region.

Angaben ohne Gewähr: Massgebend sind die jeweils geltenden Bestimmungen und Richtlinien des Bundes.

Kontakt

Sprechen wir über Ihr Projekt

Fragen zu Drehorten, Bewilligungen oder Förderung? Wir antworten persönlich — alle Anliegen laufen über unser zentrales Formular.

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