Förderung
Location Scouting Incentive
Mit dem Location Scouting Incentive unterstützt die Film Commission Lucerne and Central Switzerland nationale und internationale Produktionen bei der Suche nach Drehorten in der Region – mit bis zu CHF 6'000 an anrechenbaren Fremdkosten.
CHF 0
Maximale Förderung
pro Projekt, gegen Originalbelege
0 Tage
Entscheid
in der Regel innert 10 Arbeitstagen
0 Wochen
Vorlauf
Antrag vor Beginn des Scoutings
0 Tage
Belegfrist
nach Abschluss des Scoutings
Ziel des Programms
Wir finanzieren die Drehortsuche
Das Location Scouting Incentive unterstützt nationale und internationale Filmproduktionen finanziell bei der Suche nach geeigneten Drehorten in der Region Luzern und Zentralschweiz.
Ziel ist es, die Region als attraktiven Drehort zu positionieren, lokale Dienstleister zu fördern und langfristige Beziehungen zu Produktionsfirmen aufzubauen.

WAS UNTERSTÜTZT WIRD
Location Scout
Professioneller Scout nach eigener Wahl der Produktion.
Übernachtungen
Bis zu drei Personen, bis zu drei Nächte.
Verpflegung
Während des Scoutings, belegpflichtig.
Fahrzeug und Transport
Miete und Transporte vor Ort.
Weitere Scouting-Kosten
Direkte Kosten nach Absprache.
Bis CHF 6'000
Erstattung der tatsächlich angefallenen Fremdkosten gegen Originalbelege.
Nicht anrechenbar
- Gagen der Hauptdarstellerinnen und Hauptdarsteller
- Kosten ausserhalb von Luzern und der Zentralschweiz
- Kosten, die vor der Genehmigung entstanden sind
Im Zweifel fragen Sie vorab — wir klären die Anrechenbarkeit vor dem Scouting.
Frage stellenVOM ANTRAG BIS ZUR AUSZAHLUNG
Schritt 01 · Mind. 2 Wochen vorher
Antrag einreichen
Sie senden das Antragsformular mit Projektbeschrieb, Budget und Nachweisen. Wir melden uns bei Rückfragen direkt bei Ihrer Produktionsleitung.
VORAUSSETZUNGEN UND FRISTEN
Antragsberechtigt sind nationale und internationale professionelle Film-, TV- und Serienproduktionen. Der Projektumfang wird von der Film Commission im Einzelfall beurteilt; massgebend sind unter anderem Produktionsvolumen, Anzahl geplanter Drehtage und das Potenzial für die Sichtbarkeit der Region.
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn des Scoutings einzureichen. Die Originalbelege müssen innert 30 Tagen nach Abschluss des Scoutings vorliegen. Der maximale Förderbetrag beträgt CHF 6'000 pro Projekt.
- Professionelle Film-, TV- oder Serienproduktion
- Scouting findet in Luzern und der Zentralschweiz statt
- Antrag mindestens zwei Wochen vor Scouting-Beginn
- Originalbelege innert 30 Tagen nach Abschluss
- Maximal CHF 6'000 pro Projekt
IHRE GEGENLEISTUNG

Nennung
Erwähnung der Film Commission in Pressemitteilungen und Medieninformationen.
Bildmaterial
Freigegebenes Bild- und Videomaterial für Marketingzwecke.
Statement
Nach Absprache ein kurzes Interview für unsere Kanäle.
HÄUFIGE FRAGEN
Kontakt
Sprechen wir über Ihr Projekt
Fragen zu Drehorten, Bewilligungen oder Förderung? Wir antworten persönlich — alle Anliegen laufen über unser zentrales Formular.
