Förderung

Location Scouting Incentive

Mit dem Location Scouting Incentive unterstützt die Film Commission Lucerne and Central Switzerland nationale und internationale Produktionen bei der Suche nach Drehorten in der Region – mit bis zu CHF 6'000 an anrechenbaren Fremdkosten.

CHF 0

Maximale Förderung

pro Projekt, gegen Originalbelege

0 Tage

Entscheid

in der Regel innert 10 Arbeitstagen

0 Wochen

Vorlauf

Antrag vor Beginn des Scoutings

0 Tage

Belegfrist

nach Abschluss des Scoutings

Ziel des Programms

Wir finanzieren die Drehortsuche

Das Location Scouting Incentive unterstützt nationale und internationale Filmproduktionen finanziell bei der Suche nach geeigneten Drehorten in der Region Luzern und Zentralschweiz.

Ziel ist es, die Region als attraktiven Drehort zu positionieren, lokale Dienstleister zu fördern und langfristige Beziehungen zu Produktionsfirmen aufzubauen.

Scouting in der Zentralschweizer Berglandschaft
Sechs Kantone, kurze Wege — vom See auf den Gletscher in unter zwei Stunden.

WAS UNTERSTÜTZT WIRD

Location Scout

Professioneller Scout nach eigener Wahl der Produktion.

Übernachtungen

Bis zu drei Personen, bis zu drei Nächte.

Verpflegung

Während des Scoutings, belegpflichtig.

Fahrzeug und Transport

Miete und Transporte vor Ort.

Weitere Scouting-Kosten

Direkte Kosten nach Absprache.

Bis CHF 6'000

Erstattung der tatsächlich angefallenen Fremdkosten gegen Originalbelege.

Nicht anrechenbar

  • Gagen der Hauptdarstellerinnen und Hauptdarsteller
  • Kosten ausserhalb von Luzern und der Zentralschweiz
  • Kosten, die vor der Genehmigung entstanden sind

Im Zweifel fragen Sie vorab — wir klären die Anrechenbarkeit vor dem Scouting.

Frage stellen

VOM ANTRAG BIS ZUR AUSZAHLUNG

Schritt 01 · Mind. 2 Wochen vorher

Antrag einreichen

Sie senden das Antragsformular mit Projektbeschrieb, Budget und Nachweisen. Wir melden uns bei Rückfragen direkt bei Ihrer Produktionsleitung.

VORAUSSETZUNGEN UND FRISTEN

Antragsberechtigt sind nationale und internationale professionelle Film-, TV- und Serienproduktionen. Der Projektumfang wird von der Film Commission im Einzelfall beurteilt; massgebend sind unter anderem Produktionsvolumen, Anzahl geplanter Drehtage und das Potenzial für die Sichtbarkeit der Region.

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn des Scoutings einzureichen. Die Originalbelege müssen innert 30 Tagen nach Abschluss des Scoutings vorliegen. Der maximale Förderbetrag beträgt CHF 6'000 pro Projekt.

  • Professionelle Film-, TV- oder Serienproduktion
  • Scouting findet in Luzern und der Zentralschweiz statt
  • Antrag mindestens zwei Wochen vor Scouting-Beginn
  • Originalbelege innert 30 Tagen nach Abschluss
  • Maximal CHF 6'000 pro Projekt

IHRE GEGENLEISTUNG

Filmset in der Zentralschweiz

Nennung

Erwähnung der Film Commission in Pressemitteilungen und Medieninformationen.

Bildmaterial

Freigegebenes Bild- und Videomaterial für Marketingzwecke.

Statement

Nach Absprache ein kurzes Interview für unsere Kanäle.

HÄUFIGE FRAGEN

Kontakt

Sprechen wir über Ihr Projekt

Fragen zu Drehorten, Bewilligungen oder Förderung? Wir antworten persönlich — alle Anliegen laufen über unser zentrales Formular.

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