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Bewilligungen und Behörden
Zuständig sind je nach Motiv Gemeinde, Kanton oder Dritte. Wir klären die Zuständigkeit und stellen den Kontakt her — Anfragen laufen über unser zentrales Formular.
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Kantone
Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug
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Anlaufstelle
Wir klären Zuständigkeiten und bündeln Anfragen
CHF 0
Kosten Stadt Luzern
Nutzung des öffentlichen Grunds ist kostenlos
früh
Vorlauf
Je früher die Anfrage, desto reibungsloser der Ablauf
Kurz erklärt
Für Dreharbeiten in der Zentralschweiz bewilligt in der Regel die Standortgemeinde. Kanton, Bahn, Forst oder private Eigentümer kommen dazu, sobald Kantonsstrassen, Schutzgebiete oder Spezialanlagen betroffen sind. Wir klären die Zuständigkeit, bündeln die Anfragen und begleiten den Prozess – kostenlos.
- Eine Anlaufstelle für alle sechs Kantone
- Zuständigkeitsklärung und direkter Behördenkontakt
- Vorlaufzeit je nach Vorhaben: wenige Tage bis mehrere Monate
- Öffentlicher Grund in der Stadt Luzern kostenlos
- Anfragen laufen über ein zentrales Formular
WER BEWILLIGT WAS
Vier typische Konstellationen – mit den Stellen, die mitreden, und den Auflagen, die erfahrungsgemäss dazugehören.

Öffentlicher Grund
Dreharbeiten auf öffentlichem Grund brauchen in der Regel eine Bewilligung der Standortgemeinde; bei Kantonsstrassen, Seeufern oder überkommunalen Anlagen kommt der Kanton oder ein weiterer Eigentümer dazu. Wir klären für Sie, wer im konkreten Fall zuständig ist, und stellen den Kontakt zu den richtigen Ansprechpersonen her.
Je nach Vorhaben sind zusätzliche Auflagen zu berücksichtigen: Strassensperrungen und Verkehrsumleitungen, Parkierung von Produktionsfahrzeugen, Nutzung von Plätzen und Uferanlagen, Lärm ausserhalb der üblichen Zeiten sowie Sicherheits- und Versicherungsnachweise. Je früher wir das Vorhaben kennen, desto reibungsloser lässt sich der Ablauf mit den Behörden abstimmen.
- Strassen, Plätze, Seeufer und öffentliche Anlagen
- Strassensperrungen und Verkehrsumleitungen
- Parkierung von Produktionsfahrzeugen
- Lärm ausserhalb der üblichen Zeiten
- Sicherheits- und Versicherungsnachweise
- In der Stadt Luzern kostenlos nutzbar
EMPFOHLENE VORLAUFZEITEN
Richtwerte aus der Praxis. Ort, Umfang und beteiligte Stellen bestimmen die tatsächliche Dauer.
Einfacher Dreh ohne Verkehrseingriff
Nutzung von Plätzen, Uferanlagen, Parkierung
Strassensperrung und Verkehrsumleitung
Dreh in Natur- und Schutzgebieten
Flugaufnahmen mit Betriebsbewilligung
Ausländische Crew
Arbeitsbewilligungen sind gut erhältlich
Für Film- und Werbeproduktionen ist die Schweiz bei Arbeitsbewilligungen unkompliziert: EU/EFTA-Crew arbeitet bis 90 Tage pro Jahr im vereinfachten Meldeverfahren, für Drittstaaten-Crew gibt es etablierte Kurzaufenthaltsbewilligungen für befristete Einsätze. Die kantonalen Ämter kennen die Abläufe aus der Praxis und entscheiden zügig.
- EU/EFTA: Online-Meldeverfahren, bis 90 Tage pro Kalenderjahr
- Drittstaaten: Kurzaufenthaltsbewilligung für befristete Dreheinsätze
- Anmeldung in der Regel 8 Tage vor Arbeitsbeginn
Wir sagen Ihnen vorab, welches Verfahren für Ihre Crew gilt, und stellen den Kontakt zur zuständigen Stelle her.
Crew-Situation klärenWAS WIR VON IHNEN BRAUCHEN
Mit diesen Angaben können wir Zuständigkeiten klären und die Bewilligungen anstossen.
Projektbeschrieb
Format, Produktionsfirma, Inhalt und geplante Motive.
Drehzeitraum
Daten, Tageszeiten, Auf- und Abbau.
Teamgrösse
Crew, Cast, Statistinnen und Statisten vor Ort.
Fahrzeuge und Flächen
Technikfahrzeuge, Basecamp, Parkierung, Anlieferung.
Besondere Vorhaben
Nachtarbeit, Lärm, Pyrotechnik, Waffen, Tiere, Drohnen.
Nachweise
Haftpflichtversicherung, Sicherheitskonzept, Verkehrsplan.
Keine Formulare auf Unterseiten: Alle Anliegen laufen über unser zentrales Kontaktformular – inklusive Merkliste Ihrer Motive.
Anfrage stellenHÄUFIGE FRAGEN
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Kontakt
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Fragen zu Drehorten, Bewilligungen oder Förderung? Wir antworten persönlich — alle Anliegen laufen über unser zentrales Formular.
