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Bewilligungen und Behörden

Zuständig sind je nach Motiv Gemeinde, Kanton oder Dritte. Wir klären die Zuständigkeit und stellen den Kontakt her — Anfragen laufen über unser zentrales Formular.

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Kantone

Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug

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Anlaufstelle

Wir klären Zuständigkeiten und bündeln Anfragen

CHF 0

Kosten Stadt Luzern

Nutzung des öffentlichen Grunds ist kostenlos

früh

Vorlauf

Je früher die Anfrage, desto reibungsloser der Ablauf

Kurz erklärt

Für Dreharbeiten in der Zentralschweiz bewilligt in der Regel die Standortgemeinde. Kanton, Bahn, Forst oder private Eigentümer kommen dazu, sobald Kantonsstrassen, Schutzgebiete oder Spezialanlagen betroffen sind. Wir klären die Zuständigkeit, bündeln die Anfragen und begleiten den Prozess – kostenlos.

  • Eine Anlaufstelle für alle sechs Kantone
  • Zuständigkeitsklärung und direkter Behördenkontakt
  • Vorlaufzeit je nach Vorhaben: wenige Tage bis mehrere Monate
  • Öffentlicher Grund in der Stadt Luzern kostenlos
  • Anfragen laufen über ein zentrales Formular

WER BEWILLIGT WAS

Vier typische Konstellationen – mit den Stellen, die mitreden, und den Auflagen, die erfahrungsgemäss dazugehören.

Öffentlicher Grund

Öffentlicher Grund

Dreharbeiten auf öffentlichem Grund brauchen in der Regel eine Bewilligung der Standortgemeinde; bei Kantonsstrassen, Seeufern oder überkommunalen Anlagen kommt der Kanton oder ein weiterer Eigentümer dazu. Wir klären für Sie, wer im konkreten Fall zuständig ist, und stellen den Kontakt zu den richtigen Ansprechpersonen her.

Je nach Vorhaben sind zusätzliche Auflagen zu berücksichtigen: Strassensperrungen und Verkehrsumleitungen, Parkierung von Produktionsfahrzeugen, Nutzung von Plätzen und Uferanlagen, Lärm ausserhalb der üblichen Zeiten sowie Sicherheits- und Versicherungsnachweise. Je früher wir das Vorhaben kennen, desto reibungsloser lässt sich der Ablauf mit den Behörden abstimmen.

  • Strassen, Plätze, Seeufer und öffentliche Anlagen
  • Strassensperrungen und Verkehrsumleitungen
  • Parkierung von Produktionsfahrzeugen
  • Lärm ausserhalb der üblichen Zeiten
  • Sicherheits- und Versicherungsnachweise
  • In der Stadt Luzern kostenlos nutzbar

EMPFOHLENE VORLAUFZEITEN

Richtwerte aus der Praxis. Ort, Umfang und beteiligte Stellen bestimmen die tatsächliche Dauer.

Einfacher Dreh ohne Verkehrseingriff

oft kurzfristig möglich

Nutzung von Plätzen, Uferanlagen, Parkierung

einige Wochen

Strassensperrung und Verkehrsumleitung

mehrere Wochen

Dreh in Natur- und Schutzgebieten

mehrere Wochen bis Monate

Flugaufnahmen mit Betriebsbewilligung

mehrere Wochen bis Monate

Ausländische Crew

Arbeitsbewilligungen sind gut erhältlich

Für Film- und Werbeproduktionen ist die Schweiz bei Arbeitsbewilligungen unkompliziert: EU/EFTA-Crew arbeitet bis 90 Tage pro Jahr im vereinfachten Meldeverfahren, für Drittstaaten-Crew gibt es etablierte Kurzaufenthaltsbewilligungen für befristete Einsätze. Die kantonalen Ämter kennen die Abläufe aus der Praxis und entscheiden zügig.

  • EU/EFTA: Online-Meldeverfahren, bis 90 Tage pro Kalenderjahr
  • Drittstaaten: Kurzaufenthaltsbewilligung für befristete Dreheinsätze
  • Anmeldung in der Regel 8 Tage vor Arbeitsbeginn

Wir sagen Ihnen vorab, welches Verfahren für Ihre Crew gilt, und stellen den Kontakt zur zuständigen Stelle her.

Crew-Situation klären

WAS WIR VON IHNEN BRAUCHEN

Mit diesen Angaben können wir Zuständigkeiten klären und die Bewilligungen anstossen.

Projektbeschrieb

Format, Produktionsfirma, Inhalt und geplante Motive.

Drehzeitraum

Daten, Tageszeiten, Auf- und Abbau.

Teamgrösse

Crew, Cast, Statistinnen und Statisten vor Ort.

Fahrzeuge und Flächen

Technikfahrzeuge, Basecamp, Parkierung, Anlieferung.

Besondere Vorhaben

Nachtarbeit, Lärm, Pyrotechnik, Waffen, Tiere, Drohnen.

Nachweise

Haftpflichtversicherung, Sicherheitskonzept, Verkehrsplan.

Keine Formulare auf Unterseiten: Alle Anliegen laufen über unser zentrales Kontaktformular – inklusive Merkliste Ihrer Motive.

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Kontakt

Sprechen wir über Ihr Projekt

Fragen zu Drehorten, Bewilligungen oder Förderung? Wir antworten persönlich — alle Anliegen laufen über unser zentrales Formular.

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